Leitfaden für die Gruppenraum-Nutzung
inside | 20.10.2014 |
Leitfaden für die Gruppenraum-Nutzung
In Anbetracht der Vorkommnisse in den vergangenen Wochen möchten wir alle Mitglieder noch einmal an die vereinbarten Umgangsregeln im Gruppenzimmer erinnern. Nachdem der Gruppenraum in der letzen Zeit mehrmals unaufgeräumt vorgefunden wurde und selbst nach mehrmaliger Aufforderung nicht in einen akzeptablen Zustand versetzt wurde, scheint es unabdingbar, einst vereinbarte Regelungen noch einmal ins Gedächtnis zurückzurufen.
Damit noch nicht genug: Mit einer gänzlich inakzeptablen Anzahl an Sachbeschädigungen wurden wir in den vergangenen Monaten konfrontiert. So wurden u.a. Löcher in Tisch sowie Mobiliar gebohrt, Fernbedienungen in ihre Einzelteile zerlegt, die von allen Mitgliedern unterschriebene Gruppenzimmer-Ordnung entwendet und Polster-Dekor geklaut.
Der im Jahr 2012 neu gewählte Vorstand hat seit seiner Wahl Investitionen ins Gruppenzimmer im 4-stelligen Bereich durchgeführt. Dazu zählen z.B. der Kauf einer komplett neuen Küche, der Einbau einer Tür zwischen Gruppenzimmer und Bar, die Installation zusätzlicher LED-Leuchten für Stimmungsbeleuchtung und zahlreiche multimediale Elemente, wie ein TV der neuesten Generation mit 5.1-Surround-System. Intention der Investitionen war neben der verbesserten Gestaltungsmöglichkeiten für Gruppenstunden auch eine Aufwertung für private Zusammenkünfte der Dorfjugend. Dass gerade nach einem solchen Entgegenkommnis solche Reaktionen zu Tage kommen, ist absolut nicht zu dulden. Ebenso zu erwähnen ist, dass der KLJB Vorbach im Jahr Kosten in Höhe von etwa 80 € an die GEZ für die Bereitstellung multimedialer Geräte zur privaten Nutzung anfallen. Diese könnten eingesparrt werden, wenn wir die Nutzung des Raumes wieder lediglich für Gruppenstunden einschränken würden. Diesen Schritt möchten wir vorerst vermeiden, bauen allerdings dafür auf entsprechendes Verhalten aller sich im Gruppenzimmer aufhaltenden Personen.
Um künftige Konflikte zu vermeiden, empfehlen wir noch einmal gründlich die Hausordnung zu lesen und dieser Folge zu leisten. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden im Folgenden ausgewählte Punkte besonderer Wichtigkeit aufgeführt, die in der Vergangenheit teilweise unbeachtet blieben:
- als Bestandteil eines öffentlichen Gebäudes, herrscht im Gruppenzimmer sowie im gesamten Gemeindezentrum absolutes Rauchverbot.
- Bei Verlassen des Gruppenzimmers sind Fenster zu schließen, die Heizung abzustellen, die Steckerleiste abzuschalten, sämtliche Lichter zu löschen und die Türen abzusperren.
- Angerichtete Schäden sind umgehend ohne schuldhaftes Zögern dem Vorstand zu melden. Sollte dies nicht geschehen und auf Nachfrage niemand seine Schuld am Schaden erklären, so steht derjenige, der den Schlüssel ausgeliehen hat, in der Verantwortung, den Schuldigen zu nennen, andernfalls muss jener den vollständigen Schadensersatz allein tragen.
- Das Verlassen des Gruppenzimmers setzt voraus, dass der Raum zuvor in ordentlichen Zustand gebracht wurde - gegebenenfalls kann dies am Folgetag unaufgefordert nachgeholt werden.
- Der Schlüssel ist spätestens am Folgetag zurückzugeben.
Einzelne Elemente der eben genannten Punkte sowie die Hausordnung dürfen bei Wunsch gerne in gemeinsamen Gruppenstunden diskutiert und hinterfragt werden, sollten Teile davon nicht dem gemeinsamen Konsens entsprechen. Allerdings möchten wir betonen, dass sämtliche Regelungen bis zu ihrer Änderung uneingeschränkt Gültigkeit besitzen - wer nicht bereit ist, diese zu akzeptieren, dem ist das Betreten des Raums untersagt.