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KLJB Vorbach

Gruppenzimmer-Regeln

Intern 02.09.2012
 

Gruppenzimmer-Regeln

 


Grundsätzliches

·        Angerichtete Schäden sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen. In der Regel kommt die Versicherung für den Schadensersatz auf.

·        Es ist Personen, die nicht der KLJB Vorbach angehören, generell gestattet, das Gruppenzimmer zu betreten, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich während der gesamten Zeit des Aufenthaltes mindestens ein KLJB-Mitglied aus Vorbach im selben Raum wie die Nicht-KLJB-Mitglieder befindet und dabei die Zahl dieser Nicht-KLJB-Mitglieder äußerst gering gehalten wird. Angerichtete Schäden der Nicht-KLJB-Mitglieder sind von ebendiesen selbst zu tragen.

·         Sich im Gruppenzimmer befindende Getränke sind in der Regel nur käuflich zu erwerben, sofern sie nicht als kostenlos deklariert sind.

 

Während der Gruppenstunden

·         Der Konsum von Alkohol ist für und im Beisein von Personen unter 16 Jahren untersagt.

·         Rauchen ist im Gruppenzimmer und im gesamten Gemeindezentrum untersagt.

 


Verlassen des Gruppenzimmers

Das Gruppenzimmer ist stets in einem tadellosen Zustand zu verlassen. Das schließt folgende Punkte ein:

·        benutztes Geschirr muss abgespült in die Schränke geräumt werden.

·        sämtliche Fenster müssen geschlossen werden.

·        sämtliche Lichter müssen gelöscht werden.

·        die Heizung muss abgedreht werden (Ausnahme: im Winter und generell bei Frost darf sie lauwarm bleiben).

·        die Stecker sämtlicher Standby-Geräte sind aus den Steckdosen zu nehmen.

·        zu verschließen sind die Türen des Gruppenzimmers, der Bar und die äußere Eingangstür, sofern sich keine Gäste mehr im Dorfwirt/ Saal befinden.

·        der Sanitärbereich ist ebenso tadellos zu halten, Missachtungen sind dem Bürgermeister mitzuteilen.

·        Müll (Pizzaschachteln, mitgebrachte Getränkeflaschen etc.) ist beim Verlassen zu entsorgen.

·        erhebliche Verschmutzungen (auf den Boden verschüttetes Essen etc.) sind selbständig zu reinigen.

 

 

Eine Reinigung des Gruppenzimmers muss allerdings nicht zwingend am gleichen Tag erfolgen, sondern ist generell auch am Folgetag möglich, sofern für diesen Tag keine Gruppenstunde angekündigt ist.

 


Aufsuchen des Gruppenzimmers außerhalb der Gruppenstunden

 

·         Für Mitglieder der Landjugend besteht jederzeit die Möglichkeit, sich einen Schlüssel für das Gruppenzimmer auszuleihen. Dies ist nur bei Personen möglich, die einen Schlüsselübergabevertrag unterzeichnet haben (aktuell: Daniel Walter, Maximilian Stopfer)

·         Wer sich einen Schlüssel ausleiht, geht dabei automatisch einen mündlichen Vertrag ein, in dem er die Verantwortung für den Schlüssel übernimmt. Ein Verlust des Schlüssels ist umgehend dem Bürgermeister zu melden und die Kosten für den Austausch sämtlicher Schlösser im Gemeindezentrum sind selbst zu tragen.

·         Das Weiterverleihen des Schlüssels an ein weiteres Mitglied der KLJB Vorbach ist untersagt, dies steht nur Personen zu, die einen Schlüsselübergabevertrag unterzeichnet haben.

·         Das Weiterverleihen des Schlüssels an eine Person außerhalb der KLJB Vorbach ist strengstens untersagt.

·         Der Schlüssel ist innerhalb von 48 Stunden wieder zurückzugeben.

·         Jedes Mitglied der KLJB Vorbach hat das Recht, das Gruppenzimmer jederzeit zu betreten. Das „Aussperren“ anderer KLJB-Mitglieder ist strengstens untersagt.

 


Sanktionen

Bei Missachtungen der oben aufgeführten Regeln drohen je nach Härte des Verstoßes Sanktionen. Diese werden vom Vorstand ausgesprochen und können im schlimmsten Fall (schwere, mutwillige Sachbeschädigung, Diebstahl etc.) zum Ausschluss aus der KLJB Vorbach führen.

 


Der Vorstand

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